Menschen mit Behinderungen verfügen über einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für erforderliche Assistenzleistungen als Hilfen zum selbstbestimmten Leben und Wohnen (§§ 78 Abs. 2 Nummer 2,100,102 Abs. 1 Nr. 4,113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX). Ursprünglich bot Progressiv2 seine Leistungen im Rahmen Persönlicher Budgets an. Bei dieser Leistung wurde der Mensch mit Behinderung zum Kunden und konnte sich seine Unterstützungsleistungen gemäß den gewährten Leistungen einkaufen. Inzwischen ist Progressiv2 ein Sachleistungsanbieter mit entsprechender Dienstleistungsvereinbarung mit dem Sozialministerium, bewahrt sich aber den dienstleistungsorientierten Ansatz aus dem Persönlichen Budget. Folglich betrachtet progressiv2 weiterhin Menschen mit Behinderungen als Kunden.
progressiv2 möchte mit seinen Leistungen einen Beitrag zur Abdeckung des fehlenden Angebots leisten.
progressiv2 steht für die fortschreitende Verwirklichung bezüglich der im Rahmen des Persönlichen Budgets festgelegten Ziele. Dabei steht die Interaktion zwischen dem Menschen mit Behinderung und Fachkraft als wichtiges Element der gewählten Maßnahme im Blickpunkt.
Zur Zielgruppe zählen folglich Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer bzw. mehrfacher Behinderung. Auch bietet progressiv2 Unterstützung bei der Individualisierung von Hilfsangeboten außerhalb eigener Angebote in Form von qualifizierter Budgetassistenz an.
Dies bedeutet, daß Menschen mit Behinderung sich an progressiv2 wenden können, um bei der Umsetzung des gewährten Persönlichen Budgets beraten und begleitet zu werden.
Besonderes empfehlenswert ist das Persönliche Budget für Personen, die sich in einem stationären Rahmen befinden und den Wunsch umsetzen wollen, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sprechen keine eindeutigen fachlichen Gründen dagegen, bietet sich hier das Persönliche Budget an.
progressiv2 ist insbesondere beim Bedarfsfeststellungsverfahren, das die Höhe und den Rahmen des Persönlichen Budgets festlegt, behilflich. Hierfür werden entsprechend wissenschaftlich anerkannte Methoden eingesetzt.
progressiv2 möchte mit seinen Leistungen einen Beitrag zur Abdeckung des fehlenden Angebots leisten.
progressiv2 steht für die fortschreitende Verwirklichung bezüglich der im Rahmen des Persönlichen Budgets festgelegten Ziele. Dabei steht die Interaktion zwischen dem Menschen mit Behinderung und Fachkraft als wichtiges Element der gewählten Maßnahme im Blickpunkt.
Um eine ambulante Eingliederungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich an den überörtlichen Sozialhilfeträger in Form des Landesamt für Soziales (LAS). Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Andernfalls kann eine anteilige Kostenbeteiligung erfolgen. Hier gibt es jedoch auch Vermögensfreigrenzen
zu berücksichtigen. Für das Jahr 2024 lag diese bei 63.630 € positivem Vermögen.
Sobald ein positiver Bescheid vorliegt, können folgende Leistungen in Absprache mit dem Landesamt für Soziales (LAS) erfolgen.
Individuelle Basisversorgung (Ernährung, Körperpflege, Aufstehen,…)
• Alltagliche Lebensführung Rinkauten.ubereitungvonManizelten, ..
• Gestaltung sozialer Beziehungen
(zu Angehörigen, Freundschaften, Partnersuche,..)
• Freizeitgestaltung
(Besuch von Veranstaltungen, Pinden von Hobbies und Gestal-
tung von Finanzierungsformen,.)
(Kompensation von Beeinträchtigungen,.)
• Psychische Hilfen
(Streßbewältigung, Vermeidung selbst- und fremdgefährdender
Verhaltensweisen, Motivierung,..)
• Medizinische Hilfen
(Medikamenteneinnahme, Begleitung bei Arztterminen,..)
Anhand einer fachlichen und strukturierten Vorgehensweise der Mitarbeiter sollen die in den jeweiligen Hilfepläne festgehaltenen Ziele verwirklicht werden. Dabei bilden drei Prinzipien die Grundlage der Arbeitsweise von progressiv2:
Ressourcenorientierter Ansatz
Empowerment
Systemische Sichtweise und Einsatz entsprechender Methoden
Zur Umsetzung dieses Anspruches wird den Mitarbeitern eigenständiges fachliches Handeln ermöglicht, so daß der jeweilige Sachbearbeiter des Jugendamtes sich umfassend über aktuelle Entwicklungen in seinem Fall bei der beauftragten Fachkraft informieren kann.
Die Leitung von progressiv2 steht den Mitarbeitern bei Bedarf beratend zur Seite und wacht auf die Wahrung entsprechender behördlicher Erfordernisse (rechtzeitige Berichterstattung, Einhaltung bürokratischer Notwendigkeiten). Bei dringendem Handlungsbedarf oder der Notwendigkeit weiterer Rücksprache steht sie dem Jugendamtssachbearbeiter als zusätzlichen Ansprechpartner zur Verfügung.
Ein wichtiges Element des progressiv2 Konzepts beruht auf einer engen Kooperation und Kommunikation mit allen Beteiligten (Klient/Klientensystem, Helfer, Sachbearbeiter des Falles sowie weiterer Fallbeteiligten). Bei der Fallannahme sowie bei den Hilfeplangesprächen ist der Koordinator der Arbeitsgemeinschaft beratend und zu Zwecken der Unterstützung des Maßnahmenverlaufes anwesend.